Informationen zum Bundesprogramm "Netzwerke wirksamer Hilfen für Alleinerziehende"

Das ESF-Bundesprogramm "Netzwerke wirksamer Hilfen für Alleinerziehende" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales soll dazu beitragen, die Lebens- und Arbeitsperspektiven für Alleinerziehende nachhaltig zu verbessern. In den Jahren 2011 bis 2013 werden daher an rund 100 Standorten in Deutschland der Auf- und Ausbau lokaler oder regionaler Netzwerke zur Unterstützung von Alleinerziehenden gefördert.


Ziel des Programms:

Eine erfolgreiche Eingliederung von Alleinerziehenden in Arbeit oder Ausbildung sowie eine verbesserte Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit für Alleinerziehende erfordert, dass die häufig komplexen Bedarfslagen der Alleinerziehenden berücksichtigt und ihre gesamte Lebenswelt in den Blick genommen werden. Oft mangelt es vor Ort nicht an den einzelnen Angeboten für arbeitsuchende und beschäftigte Alleinerziehende, sondern an der Transparenz und der inhaltlichen und zeitlichen Koordinierung dieser Angebote.

Um einen ganzheitlichen Unterstützungsansatz für Alleinerziehende anbieten zu können, müssen die lokalen Träger der aktiven Arbeitsmarktpolitik (SGB II und SGB III), der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) und anderer öffentlicher Leistungen sowie ggf. weitere Träger vor Ort verstärkt kooperieren. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fördert daher bestehende und sich bildende arbeitsmarkt-, familienpolitische und vereinbarkeitsorientierte Netzwerkstrukturen vor Ort, die Alleinerziehende unterstützen sollen.


Zielgruppe:

Gefördert werden lokal bzw. regional aufgestellte Netzwerke zur Unterstützung Alleinerziehender mit mindestens drei Netzwerkpartnern, von denen mindestens einer gesetzlicher Leistungsträger der aktiven Arbeitsmarktpolitik (Jobcenter oder Agentur für Arbeit) sein muss. Es können bestehende oder sich bildende Netzwerke gefördert werden, deren Akteure über einen reinen Informationsaustausch hinaus ihre Dienstleistungsangebote für Alleinerziehende zielgerichtet zu aufeinander abgestimmten Leistungsketten verknüpfen. Die Zusammenarbeit ist erkennbar auf Dauer angelegt.


Aktivitäten der Netzwerke können sich richten an:

  • Arbeitslose und im Sinne des SGB II hilfebedürftige Alleinerziehende
  • Beschäftigte, nicht von staatlichen Fürsorgeleistungen abhängige Alleinerziehende, die aufgrund der Vereinbarkeitsproblematik bei der Stabilisierung ihrer Beschäftigungsverhältnisse Unterstützung benötigen
  • dabei können auch Teilzielgruppen aus der in sich sehr heterogenen Gruppe der Alleinerziehenden in den Fokus genommen werden
  • darüber hinaus richten sich die Netzwerke auch an Arbeitergeber, politische Akteure und die breite Öffentlichkeit, um diese für die Situation von Alleinerziehenden zu sensibilisieren

 

Programmlaufzeit:

1. April 2011 bis 30. Juni 2013

Die jeweilige Projektlaufzeit beträgt zwischen mindestens 12 und maximal 24 Monaten.


Anzahl der geförderten Netzwerke:

94 im gesamten Bundesgebiet

 

Informationen zum Bundesprogramm auf dieser Homepage sowie weiterführende Kontakte finden Sie unter:

http://www.esf.de/portal/generator/14538/programm__netzwerke__wirksamer__hilfen__fuer__alleinerziehende.html

http://www.netzwerke-alleinerziehende.de/

http://www.alleinerziehende-bmas.de/

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