Eine erfolgreiche Eingliederung von Alleinerziehenden in Arbeit oder
Ausbildung sowie eine verbesserte Vereinbarkeit von Erwerbs- und
Sorgearbeit für Alleinerziehende erfordert, dass die häufig komplexen
Bedarfslagen der Alleinerziehenden berücksichtigt und ihre gesamte
Lebenswelt in den Blick genommen werden. Oft mangelt es vor Ort nicht an
den einzelnen Angeboten für arbeitsuchende und beschäftigte
Alleinerziehende, sondern an der Transparenz und der inhaltlichen und
zeitlichen Koordinierung dieser Angebote.
Um einen ganzheitlichen Unterstützungsansatz für Alleinerziehende anbieten zu können, müssen die lokalen Träger der aktiven Arbeitsmarktpolitik (SGB II und SGB III), der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) und anderer öffentlicher Leistungen sowie ggf. weitere Träger vor Ort verstärkt kooperieren. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fördert daher bestehende und sich bildende arbeitsmarkt-, familienpolitische und vereinbarkeitsorientierte Netzwerkstrukturen vor Ort, die Alleinerziehende unterstützen sollen.
Zielgruppe:
Gefördert werden lokal bzw. regional aufgestellte Netzwerke zur Unterstützung Alleinerziehender mit mindestens drei Netzwerkpartnern, von denen mindestens einer gesetzlicher Leistungsträger der aktiven Arbeitsmarktpolitik (Jobcenter oder Agentur für Arbeit) sein muss. Es können bestehende oder sich bildende Netzwerke gefördert werden, deren Akteure über einen reinen Informationsaustausch hinaus ihre Dienstleistungsangebote für Alleinerziehende zielgerichtet zu aufeinander abgestimmten Leistungsketten verknüpfen. Die Zusammenarbeit ist erkennbar auf Dauer angelegt.
Aktivitäten der Netzwerke können sich richten an:
Programmlaufzeit:
1. April 2011 bis 30. Juni 2013
Die jeweilige Projektlaufzeit beträgt zwischen mindestens 12 und maximal 24 Monaten.
Anzahl der geförderten Netzwerke:
94 im gesamten Bundesgebiet
Informationen zum Bundesprogramm auf dieser Homepage sowie weiterführende Kontakte finden Sie unter: